Werbekennzeichnung für Influencer leicht gemacht
Die Pflicht zur Werbekennzeichnung für Influencer wird immer diffuser. Um aus dem gesetzlichen Wirrwarr zu entkommen, hilft nur etwas Kreativität und konsequente Umsetzung.
Der Anlass für das Durcheinander ist das bereits viel zitierte Urteil des Landgerichtes Berlin gegen die Influencerin Vreni Frost. Das Urteil besagt, dass ein Post auch dann mit Werbung gekennzeichnet werden muss, wenn nur ein Produkt, Marke oder Firma verlinkt wird. Auch bei Eigeninitiative ohne jede Bezahlung. Als Begründung: Durch die Verlinkung wird ein kommerzielles Geschäft vorbereitet.
Als Ergebnis müssen alle Influencer fast jeden Post mit Werbung kennzeichnen. Was weder dem Leser oder auch irgend jemanden sonst weiter hilft. Es ist vergleichbar mit einer Zeitschrift, die über jede Seite Werbung schreibt. Egal ob es eine Werbeanzeige ist oder dort in einem Artikel lediglich irgendwelche Firmen genannt werden.
Die Rechtssprechung spricht in diesem Fall sehr viel Blödsinn. Aktuell versucht sich Cathy Hummels mit einer Gegenklage, da sie ebenfalls wegen einer Abmahnung vor Gericht muss. Es wird dazu in nächster Zeit sicher noch viele weitere Urteile geben und die Sachlage wird irgendwann konkreter und hoffentlich dann auch gerechter werden. Bis dahin heißt es, sicher und trotzdem möglichst erfolgreich durch den Dschungel zu manövrieren. Deswegen heute diese Tipps. Achtung, das sind keine Rechts-Empfehlungen, die gibt es nur vom Anwalt.
Welche Influencer sind betroffen?
Die Eingrenzung wer sich darüber überhaupt Gedanken machen muss, ist genauso schwammig und kann im Einzelfall immer anders ausgelegt werden. Der Feldzug der Abmahnvereine richtet sich gezielt auf Instagram-Influencer. Aktuell gilt zur Orientierung: Betroffen sind nur kommerzielle Accounts:
- Influencer die mit den Kanälen ihr Einkommen bestreitet
- Ab 50.000 Follower. Mit dieser Zahl wurde eine Influencerin schon mal als kommerziell eingestuft. (Kann natürlich im Einzelfall auch darunter liegen)
Zum Download als PDF auf Bild klicken:
Kreative Werbekennzeichnung für Influencer
1. Bezahlte Werbung
Die Kennzeichnung für bezahlte Werbung ist absolut o.k. Richtige Influencer berichten authentisch und ehrlich über Produkte von Firmen mit denen Sie kooperieren. Sie können erhobenen Hauptes darüber schreiben. Eine Werbekennzeichnung ist deswegen auch nur ehrlich gegenüber den Lesern, Fans und Followern.
Achtung! Dazu gehören alle Formen der Vorteilsnahme:
- Bezahlte Postings, Gewinnspiele oder Verlinkungen
- Alle sonstige Kooperationen in denen geldwerter Vorteil fließt
- Wenn kostenlos Produkte zur Verfügung gestellt werden
Liebe Influencer, steht dazu und kennzeichnet diese Werbung als solche wie sie sein sollte:
[Werbung aus Überzeugung]
2. Ohne jegliche Bezahlung
Und nun zum umstrittenen Teil. Wenn Influencer die Produkte selbst gekauft haben und darüber berichten. Oder einfach nur zur besseren Erklärung in einem Posting zu einem Produkt oder Firma verlinken:
- Ohne Bezahlung
- Produkte selbst gekauft
- Nur Markierung
Dann liebe Influencer müsst ihr diese aktuell auch als Werbung kennzeichnen. Macht das aber bitte so, dass eure Leser auch wirklich wissen, dass es keine bezahlte Werbung ist! Übernehmt deswegen diese Formulierung:
[Werbung weil getagged]
Eine ausführliche Zusammenfassung als Leitfaden gibt es auch von den medienanstalten als kostenlosen Download. Werbekennzeichnung bei Social Media-Angeboten
Autor: Josef Rankl
TIPP: Seminar „Instagram Marketing für Unternehmen“ inkl. Influencer-Marketing, Umgang mit Stories und IGTV.
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