Mein Facebook Konto nach dem Tod
Was passiert eigentlich mit dem Facebook Konto nach dem Tod? Bisher wird die Seite „eingefroren“, so dass sich niemand mehr einloggen kann. Facebook bietet nun die Möglichkeit, die Profile Verstorbener in den Gedenkzustand zu versetzen.
Um ein Facebook Konto nach dem Tod eines Verwandten oder Freundes in den Gedenkzustand zu versetzen, muss man diesen beantragen:
Für den Antrag wird neben dem Namen des Verstorbenen und dem Todestag auch ein Link zu einem Nachweis des Todes benötigt.
Foto: Facebook
Merkmale von Konten im Facebook Gedenkzustand:
- Im Profil der Person wird neben ihrem Namen „In Erinnerung an“ angezeigt
- Abhängig von den Privatsphäre-Einstellungen des Kontos können Freunde in der in den Facebook Gedenkzustand versetzten Chronik Erinnerungen teilen.
- Von der verstorbenen Person geteilte Inhalte (z. B. Fotos, Beiträge) bleiben auf Facebook verfügbar und sind für die Zielgruppe, mit der sie geteilt wurden, sichtbar.
- In den Gedenkzustand versetzte Profile erscheinen nicht öffentlich, etwa als „Person, die du vielleicht kennst“, als Werbeanzeigen oder als Geburtstagserinnerung.
- Niemand kann sich bei einem Konto im Facebook Gedenkzustand anmelden.
- Konten im Gedenkzustand, die nicht über einen Nachlasskontakt verfügen, können nicht geändert werden.
- Gruppen mit einem Administrator, dessen Konto in den Gedenkzustand versetzt wurde, haben die Möglichkeit, neue Administratoren zu wählen.
- Gruppen, die ausschließlich zu einem Administrator gehören, dessen Konto in den Gedenkzustand versetzt wurde, werden aus Facebook entfernt, wenn wir eine entsprechende Anfrage erhalten.
Statt das Konto nach dem Tod in den Facebook Gedenkzustand zu versetzen, kann auch die Löschung beantragt werden. Wer gemeinsam mit Freunden auf Facebook um einen geliebten Menschen trauern will, dem empfiehlt Facebook, dazu eine Gruppe zu gründen.
Zudem ermöglicht Facebook, einen Nachlassverwalter für das digitale Erbe zu ernennen. Die Funktion wird in den privaten Einstellungen unter Sicherheitseinstellungen am Ende als „Nachlass Kontakt“ geführt und erlaubt schon vor dem Tod zu bestimmen, wer die Facebookseite nach dem Ableben verwalten soll. Dabei kann der Erblasser vorab bestimmen, ob der Inhalt der Seite für den Nachlassverwalter als Download zur Verfügung steht.
Autor: Josef Rankl
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